Rechtliche Grundlagen: Pflegeberufegesetz und Delegationsrecht
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Rechtliche Grundlagen: Pflegeberufegesetz und Delegationsrecht

Fachliche Fortbildung
Caritas Bildungszentrum Gesundheit und Soziales Hochrhein, Weilheimerstr. 40, 79761 Waldshut- Tiengen

Datum und Uhrzeit

14.04.2026

09:00 Uhr – 12:15 Uhr

Preis pro Seminar

75,00 €MwSt. frei

Dauer

3 Stunden

Trainer/-in

Inga Sträßer

Teilnehmer

Max. 17

Fragen?

Inhalt

Rechtliche Grundlagen: Pflegeberufegesetz und Delegationsrecht

Die Arbeit in der Pflege ist nicht nur fachlich anspruchsvoll, sondern auch rechtlich geregelt. Zwei wichtige rechtliche Grundlagen in diesem Zusammenhang sind das Pflegeberufegesetz (PflBG) und das Delegationsrecht. Sie legen fest, wer welche Aufgaben übernehmen darf und wie die Verantwortung in der pflegerischen Versorgung verteilt ist.

 

1. Pflegeberufegesetz (PflBG)

Ziele und Inhalte

Das Pflegeberufegesetz regelt seit dem 1. Januar 2020 die Ausbildung in der Pflege in Deutschland. Es löste die bisherigen Gesetze zur Alten-, Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung ab und führte die generalistische Pflegeausbildung ein. Das Ziel ist eine einheitliche, moderne und qualitativ hochwertige Pflegeausbildung, die auf verschiedene Versorgungsbereiche vorbereitet.

Wichtige Inhalte des PflBG:

  • Einführung der generalistischen Ausbildung mit Berufsabschluss:
    „Pflegefachfrau“ / „Pflegefachmann“
  • Vermittlung von Kenntnissen zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen
  • Festlegung der Zugangsvoraussetzungen und Ausbildungsinhalte
  • Regelung der staatlichen Prüfungen
  • Festlegung beruflicher Kompetenzen und Verantwortungsbereiche
  • Verpflichtung zur evidenzbasierten Pflege (Pflege nach aktuellem Wissensstand)
  • Rechtliche Grundlage für berufliches Handeln und eigenverantwortliche Entscheidungen

Berufliche Handlungskompetenz

Pflegefachkräfte sind laut PflBG befähigt, pflegerische Aufgaben eigenverantwortlich, interdisziplinär und ethisch begründet auszuführen. Sie dürfen Pflegebedarfe erheben, Pflegeprozesse planen, durchführen und evaluieren.

 

2. Delegationsrecht in der Pflege

Was bedeutet Delegation?

Delegation bedeutet die Übertragung bestimmter Aufgaben von einer dazu befugten Person (z. B. Arzt, Pflegefachkraft) an eine andere Person (z. B. Pflegeassistenz, Auszubildende). Dabei muss immer geprüft werden, wer welche Aufgabe übernehmen darf und kann.

Grundsätze der Delegation

  • Übertragbarkeit: Die Aufgabe muss laut Gesetz und Berufsordnung übertragbar sein.
  • Durchführbarkeit: Die beauftragte Person muss die notwendige Qualifikation besitzen.
  • Verantwortung:
    • Die delegierende Person trägt die Verantwortung für die Auswahl und Anleitung.
    • Die durchführende Person trägt die Verantwortung für die fachgerechte Ausführung.

Nicht delegierbare Aufgaben

Einige Aufgaben dürfen nicht delegiert werden, z. B.:

  • Pflegeanamnese und -planung
  • Entscheidung über pflegerische Maßnahmen
  • Tätigkeiten mit hoher Gefährdung ohne ausreichende Qualifikation
  • Aufgaben, die eine ärztliche Diagnose oder Therapieentscheidung erfordern

Delegation in der Praxis

Typische delegierbare Aufgaben:

  • Blutzuckermessung
  • Blutdruckmessen
  • Hilfe bei der Körperpflege
  • Anreichen von Nahrung
  • Mobilisation

Nicht delegierbar sind z. B.:

  • Gabe von bestimmten Medikamenten ohne ärztliche Anordnung
  • invasive Maßnahmen ohne Qualifikation
  • eigenständige Diagnosestellung

Fazit

Das Pflegeberufegesetz legt die beruflichen Grundlagen, Kompetenzen und Qualifikationen für Pflegefachpersonen fest. Das Delegationsrecht regelt, wie Aufgaben sicher und rechtlich korrekt an andere übergeben werden können. Beide Rechtsbereiche sind essenziell, um sicher, professionell und verantwortungsvoll im Pflegealltag zu handeln.

 

Zielgruppe

Mitarbieter der IstZeitPflege, Mitarbeiter in der Pflege

Überblick

Inhalte:

- Delegationsrechte kennen

- Wissen um nicht delegierbare Aufgaben

- Inhalte Pflegeberufegesetz kennen

 

Voraussetzungen

Diese Fortbildung gehört mit zur Basismodul IstZeit Pflege - kann aber einzeln belegt werden und wird später mit angerechnet.

Die Fortbildung findet ab Teilnehmer*innen statt.

Bitte parken Sie am Bahnhof in der Weilheimerstrasse (ca. 5 Gehminuten)- Tagesticket möglich

Standortdetails

Caritas Bildungszentrum Gesundheit und Soziales Hochrhein, Weilheimerstr. 40, 79761 Waldshut- Tiengen
Room Image - 1
Room Image - 2

Raumdetails

Seminarraum

Maximale Belegung: 20
Größe: 70
Blocktafel

Ausstattung

WLANLaptopFlipchartLeinwandPinnwand

Trainer/-in

Inga Sträßer