Rechtliche Grundlagen: Pflegeberufegesetz und Delegationsrecht
Datum und Uhrzeit
14.04.2026
09:00 Uhr – 12:15 Uhr
Preis pro Seminar
75,00 €MwSt. frei
Dauer
3 Stunden
Trainer/-in
Inga Sträßer
Teilnehmer
Max. 17
Fragen?
Inhalt
Rechtliche Grundlagen: Pflegeberufegesetz und Delegationsrecht
Die Arbeit in der Pflege ist nicht nur fachlich anspruchsvoll, sondern auch rechtlich geregelt. Zwei wichtige rechtliche Grundlagen in diesem Zusammenhang sind das Pflegeberufegesetz (PflBG) und das Delegationsrecht. Sie legen fest, wer welche Aufgaben übernehmen darf und wie die Verantwortung in der pflegerischen Versorgung verteilt ist.
1. Pflegeberufegesetz (PflBG)
Ziele und Inhalte
Das Pflegeberufegesetz regelt seit dem 1. Januar 2020 die Ausbildung in der Pflege in Deutschland. Es löste die bisherigen Gesetze zur Alten-, Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung ab und führte die generalistische Pflegeausbildung ein. Das Ziel ist eine einheitliche, moderne und qualitativ hochwertige Pflegeausbildung, die auf verschiedene Versorgungsbereiche vorbereitet.
Wichtige Inhalte des PflBG:
- Einführung der generalistischen Ausbildung mit Berufsabschluss:
„Pflegefachfrau“ / „Pflegefachmann“ - Vermittlung von Kenntnissen zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen
- Festlegung der Zugangsvoraussetzungen und Ausbildungsinhalte
- Regelung der staatlichen Prüfungen
- Festlegung beruflicher Kompetenzen und Verantwortungsbereiche
- Verpflichtung zur evidenzbasierten Pflege (Pflege nach aktuellem Wissensstand)
- Rechtliche Grundlage für berufliches Handeln und eigenverantwortliche Entscheidungen
Berufliche Handlungskompetenz
Pflegefachkräfte sind laut PflBG befähigt, pflegerische Aufgaben eigenverantwortlich, interdisziplinär und ethisch begründet auszuführen. Sie dürfen Pflegebedarfe erheben, Pflegeprozesse planen, durchführen und evaluieren.
2. Delegationsrecht in der Pflege
Was bedeutet Delegation?
Delegation bedeutet die Übertragung bestimmter Aufgaben von einer dazu befugten Person (z. B. Arzt, Pflegefachkraft) an eine andere Person (z. B. Pflegeassistenz, Auszubildende). Dabei muss immer geprüft werden, wer welche Aufgabe übernehmen darf und kann.
Grundsätze der Delegation
- Übertragbarkeit: Die Aufgabe muss laut Gesetz und Berufsordnung übertragbar sein.
- Durchführbarkeit: Die beauftragte Person muss die notwendige Qualifikation besitzen.
- Verantwortung:
- Die delegierende Person trägt die Verantwortung für die Auswahl und Anleitung.
- Die durchführende Person trägt die Verantwortung für die fachgerechte Ausführung.
Nicht delegierbare Aufgaben
Einige Aufgaben dürfen nicht delegiert werden, z. B.:
- Pflegeanamnese und -planung
- Entscheidung über pflegerische Maßnahmen
- Tätigkeiten mit hoher Gefährdung ohne ausreichende Qualifikation
- Aufgaben, die eine ärztliche Diagnose oder Therapieentscheidung erfordern
Delegation in der Praxis
Typische delegierbare Aufgaben:
- Blutzuckermessung
- Blutdruckmessen
- Hilfe bei der Körperpflege
- Anreichen von Nahrung
- Mobilisation
Nicht delegierbar sind z. B.:
- Gabe von bestimmten Medikamenten ohne ärztliche Anordnung
- invasive Maßnahmen ohne Qualifikation
- eigenständige Diagnosestellung
Fazit
Das Pflegeberufegesetz legt die beruflichen Grundlagen, Kompetenzen und Qualifikationen für Pflegefachpersonen fest. Das Delegationsrecht regelt, wie Aufgaben sicher und rechtlich korrekt an andere übergeben werden können. Beide Rechtsbereiche sind essenziell, um sicher, professionell und verantwortungsvoll im Pflegealltag zu handeln.
Zielgruppe
Mitarbieter der IstZeitPflege, Mitarbeiter in der Pflege
Überblick
Inhalte:
- Delegationsrechte kennen
- Wissen um nicht delegierbare Aufgaben
- Inhalte Pflegeberufegesetz kennen
Voraussetzungen
Diese Fortbildung gehört mit zur Basismodul IstZeit Pflege - kann aber einzeln belegt werden und wird später mit angerechnet.
Die Fortbildung findet ab 8 Teilnehmer*innen statt.
Bitte parken Sie am Bahnhof in der Weilheimerstrasse (ca. 5 Gehminuten)- Tagesticket möglich